Ferienrecht Schweiz: Grundlagen (OR Art. 329a)
In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR), konkret Art. 329a, den gesetzlichen Mindestferienanspruch für Arbeitnehmer. Der Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage (4 Wochen) pro Kalenderjahr für erwachsene Arbeitnehmer. Für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr gilt ein höherer gesetzlicher Anspruch von 25 Arbeitstagen (5 Wochen), um die Erholungsbedürfnisse junger Beschäftigter zu berücksichtigen.
Im Unterschied zu Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz keinen gesetzlich festgelegten Verfallszeitpunkt für nicht genommene Ferien. In der Praxis haben sich jedoch ähnliche Regelungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Einzelarbeitsverträge etabliert. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub: 25 Ferientage sind in Schweizer Unternehmen weit verbreitet, in einigen Branchen sogar 30.
Schweiz vs. Deutschland: Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Schweiz (OR) | Deutschland (BUrlG) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | OR Art. 329a | Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) |
| Ferienmindesturlaub (5-Tage-Woche) | 20 Arbeitstage | 20 Arbeitstage |
| Jugendliche bis 20 Jahre | 25 Arbeitstage | 20 Arbeitstage (gesetzl.) |
| Kantone / Bundesländer | 26 Kantone | 16 Bundesländer |
| Währung | CHF | EUR |
| MwSt. auf Software | 0 % (Ausland) | 19 % |
Feiertage in der Schweiz: 26 Kantone
Die Feiertagsregelung in der Schweiz ist deutlich komplexer als in Deutschland oder Österreich: Es gibt lediglich einen einzigen national verpflichtenden Feiertag – den 1. August (Nationalfeiertag). Alle anderen Feiertage werden von den einzelnen Kantonen und teils Gemeinden selbst bestimmt. Das führt zu erheblichen Unterschieden: Während Bern und Zürich rund 9 Feiertage haben, kennt Genf über 13 gesetzliche Feiertage.
Kanton Zürich
Neben dem Nationalfeiertag gelten in Zürich u. a. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und Weihnachten. Insgesamt rund 9 Feiertage.
Kanton Genf
Genf hat mit über 13 gesetzlichen Feiertagen einen der umfangreichsten Feiertagskalender der Schweiz – darunter Jeunê genevois (Genfer Bettag) als lokaler Feiertag.
Kanton Wallis
Als mehrheitlich katholischer Kanton feiert das Wallis zusätzliche kirchliche Feiertage wie Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Mariä Empfängnis.
Kanton Bern
Als zweisprachiger Kanton (Deutsch / Französisch) hat Bern eigene kantonale Feiertage, darunter den Berner Bettag. SL-UP berücksichtigt alle regionalen Besonderheiten.
SL-UP für die Schweiz konfigurieren
Land “Schweiz” wählen
Bei der Einrichtung wählen Sie die Schweiz als Hauptland. Das aktiviert das OR-basierte Ferienrecht und den nationalen Feiertagskalender.
Kanton je Mitarbeiter einstellen
Im Mitarbeiterprofil wird der jeweilige Kanton hinterlegt – von Appenzell bis Zürich. So werden alle kantonalen Feiertage individuell korrekt berechnet.
Feiertage werden automatisch angezeigt
Im Team-Kalender erscheinen nationale und kantonale Feiertage automatisch für jeden Mitarbeiter. Kein manuelles Einpflegen, kein jährlicher Wartungsaufwand.
Preise für die Schweiz
Transparente Preisgestaltung für Schweizer Kunden
Die Preise werden beim offiziellen Launch bekannt gegeben. Jetzt vormerken lassen und als Erstes informiert werden.
Schweizer Unternehmen profitieren zusätzlich von der DSGVO-konformen Datenhaltung, die auch den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) entspricht. Alle Personaldaten werden auf Servern innerhalb der EU gespeichert, was für international tätige Schweizer Unternehmen einen entscheidenden Vorteil darstellt. Das vollständige Audit-Log ermöglicht bei Bedarf lückenlose Nachweise für Betriebsprüfungen oder Arbeitsinspektorate.
Für Unternehmen mit Mitarbeitern in mehreren Kantonen oder sogar in Deutschland und Österreich bietet SL-UP eine vollständig flexible Multi-Standort-Verwaltung: Jeder Mitarbeiter hat sein eigenes Land, seinen eigenen Kanton und seine individuellen Arbeitstage. Der Team-Kalender zeigt alle Abwesenheiten korrekt an – unabhängig davon, wo der einzelne Mitarbeiter angestellt ist.